Allgemeine Miet- Werkvertrags- bestimmungen für Zelte
Eigentum:
Das an den Kunden abgegebene Mietmaterial bleibt unser Eigentum, es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden.
Versicherung:
Unsere Zelte sind gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Nicht versichert sind:
- Schaden durch Terror, Vandalismus, Aufruhr
- Drittpersoneneigentum
- Wirtschaftsinventar, Bühnenrequisiten, Installationen jeder Art die nicht von uns ausgeführt wurden.
- Beschädigungen an Werkleitungen wie Kanalisation, Fernsehen, Telefon, Wasser, Elektro etc.
Der Abschluss einer Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung zur Deckung von Schäden und Unfällen die beim Auf- und Abbau und während der Benützungszeit des Zeltes entstehen, ist Sache des Mieters.
Termine:
Wir werden das Möglichste tun, Ihren Termin einhalten zu können. Eine frühzeitige Besprechung des Liefertermins ist deshalb immer wichtig. Wir behalten uns vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt die Lieferfristen zu verlängern. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt. Konventionalstrafen für Lieferfristüberschreitungen aus den obenerwähnten Gründen anerkennen wir nicht.
Sollte die Auf- und Abbauzeit wesentlich überschritten werden, behalten wir uns vor Monteur-Mehrkosten nach Aufwand zu verlangen.
Standort:
Der Standort des zu montierenden Zeltes muss durch den Mieter vor Mietbeginn bekanntgegeben werden. Die Zufahrtstrasse muss für Lastwagen gewährleistet sein. Der Mieter lässt sich über Leitungen und Kabelstränge im Boden informieren und weist unsere Monteure auf diese Hindernisse hin.
Durch fehlende Informationen verursachte Schäden, sind durch den Mieter zu übernehmen.
Montage und Demontagehilfe:
Der Mieter stellt für die Montage und Demontage _______
gute Hilfskräfte zur Verfügung. Diese sind verpflichtet, auch bei Auf,- und Ablad des Materials behilflich zu sein.
Muss die Montage oder Demontage entgegen der Abmachungen in der Nacht oder Sonntags erfolgen, wird ein Zuschlag nach Aufwand verlangt.
Konditionen/Preise:
Unsere Mietrechnungen sind rein netto, ohne Abzug, innert 10 Tagen zu bezahlen. Skontoabzüge werden in jedem Falle nachbelastet.
Annulation von Bestellungen:
Beim Rücktritt einer Bestellung aus irgendwelchen Gründen werden folgende Anteile verrechnet:
bis 6 Monate vor Auslieferung 30% der Auftragssumme
bis 2 Monate vor Auslieferung 75% der Auftragssumme
unter 2 Monate vor Auslieferung 90% der Auftragssumme
Werden uns kreditmindernde Umstände des Mieters bekannt oder kommt dieser seiner bisherigen Zahlungsverpflichtung nicht mehr nach, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurück-zutreten.
Reklamationen:
Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware anzubringen.
Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist in Spreitenbach. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit unseren Bedingungen einverstanden.
Im weiteren gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.